Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten
Mittlerweile beteiligen sich oft auch gesetzliche Krankenkassen (GKV) an den Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse nach oder informieren Sie sich beim Bundesverband Osteopathie e. V. (bvo) darüber. Da ich Mitglied im bvo bin, erfülle ich alle nötigen Voraussetzungen.
Kostenerstattung für privat Versicherte
Meine Kosten für Ihre individuelle Behandlung werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. In der Regel werden sie von privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sowie der Beihilfe bei öffentlich Beschäftigten ganz oder zum größten Teil übernommen.
Die Höhe meiner Kostensätze ist unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Sie betragen im Einzelnen:
Erstbehandlung
Anamnese (= Schilderung Ihrer Probleme und Beschwerden durch Sie), osteopathische Untersuchung, osteopathische Behandlung und Beratung.
- Dauer ca. 40 bis 45 Minuten: 80 Euro
Folgebehandlung
- Dauer ca. 40 bis 45 Minuten: 80 Euro
- Dauer ca. 25 bis 30 Minuten: 60 Euro